Rechtsprechung
SG Hildesheim, 11.11.2005 - S 4 R 428/05 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
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- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Hildesheim, 11.11.2005 - S 4 R 428/05
Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Fall des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, 179, 184). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
Auszug aus SG Hildesheim, 11.11.2005 - S 4 R 428/05
Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Antragstellerin ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzu-mutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (LSG Nds., Beschluss vom 8. September 2004, L 7 AL 103/04 ER).